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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10   

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https://dejure.org/2013,13752
LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10 (https://dejure.org/2013,13752)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2013 - L 14 AL 194/10 (https://dejure.org/2013,13752)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2013 - L 14 AL 194/10 (https://dejure.org/2013,13752)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10
    Vielmehr kann - und muss - der Betroffene wegen des von ihm erstrebten Schadensersatzes sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch die öffentlich-rechtlichen Vorfragen zu klären hat (BVerwG vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 = BVerwGE 106, 295 und vom 20. Januar 1989 - 8 C 30/87 = BVerwGE 81, 226).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10
    Ein berechtigtes Interesse wegen einer Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend konkrete Gefahr voraus, dass in naher Zukunft oder doch in absehbarer Zeit unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen kann (BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R - juris).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10
    Ein für die Feststellung vorausgesetztes schutzwürdiges Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein (vgl. zu den Anforderungen: BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 16/06 R - juris).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10
    Vielmehr kann - und muss - der Betroffene wegen des von ihm erstrebten Schadensersatzes sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch die öffentlich-rechtlichen Vorfragen zu klären hat (BVerwG vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 = BVerwGE 106, 295 und vom 20. Januar 1989 - 8 C 30/87 = BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10
    Das BVerwG hat nach den soeben zitierten Entscheidungen in einem weiteren Urteil (vom 12. Juli 2000 - 7 C 3/00 - juris) betont, dass - nur - in den Fällen, in denen sich das Begehren nach Klageerhebung erledigt und deshalb gegen den Beklagten nur noch ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann, der Kläger in Anlehnung an die Regelung über die Fortsetzungsfeststellungsklage in § 113 Abs. 1 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) berechtigt ist, das Klageverfahren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns fortzusetzen, um auf diese Weise die bisherigen Ergebnisse des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für den nachfolgenden Schadensersatzprozess vor dem Zivilgericht nutzbar zu machen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05

    Feststellungsklage - Subsidiarität - fehlendes Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10
    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 12. Februar 2008 - L 12 AL 57/05 - juris), dass die Absicht, eine Schadensersatz- oder Amtshaftungsklage zu erheben, nicht ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungshandelns rechtfertigt, das sich bereits vor Klageerhebung erledigt hat.
  • LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 15/14

    Amtshaftungsklage

    30 Die Absicht, Amtshaftungsklage zu erheben, begründet kein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn sich der Verwaltungsakt vor Erhebung der Klage erledigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1989, Az.: 8 C 30/87, BVerwGE 81, 226 sowie BVerwG, Beschluss vom 26.07.1996, Az.: 1 B 121/96, ebenso Verwaltungsgericht E-Stadt, Urteil vom 27.01.2011, Az.: M 10 K 10.1299; vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 14.11.2012, Az.. S 12 KA 834/11; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.04.2013, Az.: L 14 AL 194/10 sowie Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 131 Rdnr. 10h und Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 113 Rdnr. 136 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 84/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Wollte man dagegen - mit dem LSG und entgegen der Beschwerde - auf die bereits 2013 eingetretene Erledigung des ursprünglichen sachlichen Begehrens abstellen, hätte der Kläger 2019 sogleich Amtshaftungsklage beim zuständigen Zivilgericht erheben können (vgl nur BVerwG vom 27.3.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 - juris RdNr 17; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.4.2013 - L 14 AL 194/10 - juris RdNr 27) .
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 1783/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - vertragsärztliche Versorgung - Versagung einer

    Dieses hat die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung bzw. das Bestehen eines Anspruchs des Klägers auf den beantragten Verwaltungsakt als Vorfrage zu prüfen; einen Rechtsanspruch auf die Entscheidung von Vorfragen durch das sachnähere Gericht (einer öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit) gibt es nicht (vgl. NK-VwGO/Wolff, § 131 Rdnr. 281; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014 § 131 Rdnr. 10h; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.04.2013, - L 14 AL 194/10 - Bayerisches LSG, Urteil vom 09.07.2014, - L 12 KA 15/14 -, beide in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2014 - L 12 R 84/14
    Die deshalb als Fortsetzungsfeststellungsklage zu wertende Klage sei - wie die Rechtsprechung bereits in vergleichbaren Fallgestaltungen entschieden habe (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.4.2013 - L 14 AL 194/10) - unzulässig, weil es ihr an einem Feststellungsinteresse fehle.
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